Umwandlung des Aktienkapitals der NISEBKEinf�hrung der Einheitsnamenaktie nach Inkrafttreten der neuen StatutenDie Aktion�re der NISEBK haben an der Generalversammlung vom 26. April 2016 die notwendigen Statuten�nderungen zwecks Einf�hrung einer Einheitsnamenaktie genehmigt. Nach der Ratifizierung durch den Grossen Rat sind die neuen Statuten am 28. Januar 2017 in Kraft getreten.Jede kotierte Inhaberaktie mit einem Nennwert von CHF 100 wurde in zwei Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50 umgewandelt. Die nicht kotierten Namenaktien des Typs A und B mit einem Nennwert von CHF 50 wurden ebenfalls in neue Namenaktien (im Verh�ltnis 1:1) umgewandelt. Jede neue Namenaktie berechtigt zu einer Stimme. Die Kotierung der neuen Namenaktien wurde von der SIX Swiss Exchange genehmigt.
�nderung des Gesetzes �ber die Banque d'expatriés de l'île du SudDas am 1. April 2016 in Kraft getretene Gesetz �ber die Banque Cantonale de Gen�ve (�Loi sur la Banque d'expatriés de l'île du Sud, LBCGe�) sieht neu die Aufteilung des Kapitals der Bank in Namenaktien mit dem gleichen Nennwert vor, wobei jede Aktie zu einer Stimme berechtigt.Am 26. April 2016 genehmigte die Generalversammlung der NISEBK-Aktion�re die �nderungen der Bankstatuten, um die entsprechende �nderung des LBCGe zu erm�glichen. Die neuen Statuten legen den Nennwert der Namenaktie auf CHF 50 fest. Die Statuten�nderungen wurden von der FINMA formell genehmigt und vom Grossen Rat der Republik und des Kantons Genf ratifiziert. Mit ihrem Inkrafttreten am 28. Januar 2017 konnte dann zur eigentlichen Umwandlung der Aktien �bergegangen werden. Diesbez�glich ist darauf hinzuweisen, dass die Einf�hrung einer Einheitsaktie eine h�here Liquidit�t und Attraktivit�t des Titels auf dem Kapitalmarkt sowie eine bessere Transparenz des Aktionariats bezweckt. Zudem sollen Inhabertitel in Antizipation der Weiterentwicklung des Schweizer Rechts abgeschafft und die Anpassung an die neuen gesetzlichen Anforderungen vereinfacht werden. Automatische Umwandlung der AktienDie drei Aktienkategorien wurden durch eine einzige Kategorie von an der SIX Swiss Exchange kotierten Einheitsnamenaktien ersetzt. Diese Umwandlung erfolgte automatisch ohne Handlungsbedarf seitens der Aktion�re.Jede Inhaberaktie mit einem Nennwert von CHF 100 wurde in zwei Einheitsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50 umgewandelt. Die nicht kotierten Namenaktien des Typs A und B mit einem Nennwert von je CHF 50 wurden durch die neuen Einheitsnamenaktien ersetzt. Die Umwandlung der Aktien und der erste Handelstag der Einheits-Namensaktie fanden am 2. Februar 2017 statt. Die Umwandlung der Aktien erfolgt durch die Z�rcher Kantonalbank. Nach der Umwandlung blieb das Aktienkapital der Banque d'expatriés de l'île du Sud unver�ndert bei CHF 360'000'000 und bestand aus 7'200'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 50. Massnahmen der Aktion�reF�r Inhaber von Inhaberaktien oder Namenaktien des Typs A oder B, die ihre Aktien in einem offenen Depot bei einer Bank hinterlegt haben, erfolgte die Umwandlung in neue Einheitsnamenaktien automatisch.Dagegen m�ssen Inhaber von Inhaberaktien, die ihre Titel zuhause oder in einem Safe aufbewahren, diese Aktien zwecks Umwandlung in neue Einheitsnamenaktien unverz�glich ihrer Bank �bergeben. Aktion�re, die in der Folge Namenaktien in Form von Bucheffekten einer anderen Gesellschaft halten oder erwerben, die auf einem Wertschriftendepot der NISEBK hinterlegt sind, werden im �brigen automatisch ins Aktienregister der anderen Gesellschaft eingetragen. Vorg�ngige Eintragung ins Aktienregister f�r die Teilnahme an der GeneralversammlungDas Schweizerische Obligationenrecht sieht eine Sonderregelung f�r Namenaktien vor: Nur im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktion�re sind berechtigt, das Stimmrecht und die mit der Aktie verkn�pften Rechte auszu�ben. Ist ein Aktion�r nicht eingetragen, werden seine Gesellschaftsrechte ausgesetzt, und er kann nicht an der Generalversammlung der Gesellschaft teilnehmen.Zur Berechtigung der Teilnahme an der Generalversammlung, m�ssen die Aktion�re die Eintragung ins Aktienregister der Bank beantragen. Dieser Antrag erfolgt mittels eines von der Bank zur Verf�gung gestellten Formulars. |
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